27. April 2019

Neues Beratungsangebot der ergänzenden Teilhabeberatung

 

Am 27. April berichtete unser Mitglied Claus Mohr über seine Arbeit bei einer Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung mit Hilfe einer Powerpoint Präsentation.

 

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (kurz EUTB) ist ein neues Beratungsangebot für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen. Es arbeitet nach dem Prinzip "Eine für alle". Das bedeutet: Die Nutzer*innen können sich mit allen Anfragen an ihre EUTB-Beratungsangebote vor Ort wenden. Es kommt dabei nicht darauf an, welche Teilhabebeeinträchtigung. Ab Anfang 2018 haben die ersten EUTB-Beratungsangebote ihre Tätigkeit aufgenommen. Er arbeitet dort seit März in einer der 5 Beratungsstellen in Hannover.

 

Das Ziel, so steht es im Gesetz, ist die "Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Menschen". Deswegen zeichnet sich die EUTB durch zwei Besonderheiten aus: Zum einen ist sie unabhängig, d.h. die Berater*innen sind niemandem verpflichtet außer der Person, die sie beraten. Zum anderen findet die Beratung möglichst durch ebenfalls von Behinderung Betroffenen statt.

 

Zur Einleitung gab es einen kurzen Abriss über die Geschichte der Behindertenpolitik und die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

 

Auch die UN-BRK fordert im Artikel 26 (zu "Habilitation und Rehabilitation") staatliche Maßnahmen, die die bestmögliche Selbstbestimmung und die volle Teilhabe in allen Aspekten des Lebens ermöglichen. Und dies, so im englischen Originaltext, durch den Einsatz von Peer Support. Diese Forderung hat der Gesetzgeber ernst genommen – ausgelegt wurde das dann sogar im Sinne der "professionellen Version" des Peer Supports, dem Peer Counseling. d.h. Menschen mit  Behinderung beraten Menschen mit Behinderung oder ihre Angehörigen oder den Freundeskreis.

 

Diese Beratungen kosten nichts für Ratsuchende und ist nicht verpflichtend.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist im neuen Sozialgesetzbuch IX, § 32 beschrieben.

 

Die Beratungsangebote werden von dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus Bundesmitteln – vorerst – bis zum 31. Dezember 2022 gefördert um nach wissenschaftlicher Begleitforschung eventuell entfristet zu werden. So berichtete Claus Mohr und konnte am Ende noch Fragen beantworten und aufzeigen, dass Inklusion anstregend sein kann, aber sich für alle lohnt.

 

Claus Arne Mohr